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Pflegende haben Anspruch auf Versorgung!

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 31 Euro pro Monat bezahlt.

Pflegende haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln,

die zur Erleichterung der Pflege oder Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen. Pflegehilfsmittel werden nur bezahlt, wenn eine Pflegebedürftigkeit mit entsprechender Einstufung vorliegt. Der Antrag auf die Kostenübernahme eines Pflegehilfsmittels zum Verbrauch kann ohne ärztliche Verordnung bei der Pflegekasse gestellt werden.

 

Zu den Verbrauchsgütern zählen:

 

  • Einmalhandschuhe

  • Fingerlinge

  • saugende Bettschutzeinlagen

  • Desinfektionsmittel

  • Mundschutz

  • Kleidungsschutz

  • Download Versorgungsantrag
    Versorgungsantrag zur Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe PG 54) bis maximal 31,00 €